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Verpflichtende Eingabe von Kontaktdaten ab 01.06.2019 - die IATA Resolution 830d

Seit dem 01.06.2019 sind Reisebüros und Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, auch die Kontaktdaten ihrer Kunden zu erfassen und an Airlines zu melden.

Daher bitten wir unsere Kunden bei einer Flugbuchung nun auch um die Bekanntgabe einer Mobilnummer ODER einer Mailadresse, die wir an die jeweilige Airline übermitteln müssen. Die Kunden müssen sicherstellen, das sie während ihres Urlaubs unter den angegebenen Kontakdaten für die Airline erreichbar sind.

Hintergründe:

Bei Flügen bestehen die "Kundendaten" mittlerweile nicht mehr nur aus den Kundennamen und ggfls. den Vielfliegernummern. Seit 2016 werden in Deutschland nur noch neue Reisepässe ausgestellt, die sämtliche in den Geburtsurkunden vergebenen Vornamen beinhalten und die auch bei einer Flugbuchung angegeben werden müssen. Denn Max Mustermann ist eben nicht gleich Max Moritz Maria Mustermann und wenn ein Vorname fehlt, so kann der Flugantritt verweigert werden - oder es werden saftige Gebühren für eine Namensänderung seitens der Airline fällig. Neben diesen vollständigen Namen müssen (je nach Reiseziel und Airline) noch viele weitere Kundendaten erhoben werden: Geburtsdatum und Geschlecht, Passnummer und Passgültigkeitsdatum, manchmal die ausstellende Behörde (Ausstellungsland des Passes und Nationalität des Fluggastes sowieso) sowie z.B. Vielfliegernummern.

Ganz neu seit dem 01.06.2019 müssen gemäß der IATA Resolution 830d (IATA =  International Air Transport Association) nun auch Kontaktdaten des Kunden auf der Reise erfragt und an die Airlines weitergeleitet werden. Mittels dieser Kontaktdaten möchten die Airlines die Kunden "erreichbar" machen, wenn es zu Flugausfällen oder Flugzeitenänderungen kommt. Nun ist es kein Geheimnis, das nicht nur die Bahn ein Problem mit der Pünktlichkeit hat, auch viele Airlines mussten 2018 viele Millionen von Euro an Schadensersatzleistungen an ihre Kunden wegen Flugverspätungen und Flugausfällen leisten. Der enorme Kostendruck bei den Airlines führt zu permanentem Finetuning bei den Flugverbindungen, Umsteigezeiten und den eingesetzten Flugzeugen: wenn dann noch große Teile der Flugzeugflotte wg. unverschuldeter technischer Probleme (siehe Boeing 737 MAX, aber auch der Airbus A380 und viele andere Flugzeugtypen waren schon von Start - und Landeverboten betroffen) am Boden bleiben müssen, dann wird es langsam eng.

"Probleme" mit Flugzeitenänderungen für Ihre Kunden hatten die Reisebüros auch schon früher, bis ca. 14 Tage vor Abflug sind kleine Änderungen im Flugplan (in einem gewissen zeitlichen Rahmen) auch normal und keine Besonderheit. Gerade auch das Problem mit der Boeing 737 MAX (bestellt sind bei Boeing knapp 5000 Maschinen dieses Flugzeugtyps, ausgeliefert sind bislang ca. 400) hat aber der Problematik eine neue Dimension gegeben. In den letzten Wochen hatten wir mehrfach dramatische Fälle von Flugzeitenänderungen > 5h, die dann auch Auswirkungen auf die Anschlußflüge und Umsteigeverbindungen hatten. Die Unannehmlichkeiten für unsere Kunden gipfelten in teilweise vorzeitiger Abreise aus dem Urlaubsland, langen, ungeplanten Stops auf Flughäfen oder der Umbuchung auf (nicht ganz so schöne) Alternativ - Verbindungen. Wir versuchen diese Unannehmlichkeiten für unsere Kunden soweit als möglich zu minimieren. Und das machen wir kostenlos und auch schon mal außerhalb der Geschäftszeiten. Aber unsere Möglichkeiten sind bis auf eine faire und wirklich engagierte Zusammenarbeit mit unseren Kunden begrenzt: die "Probleme" entstehen an anderer Stelle.